Im Fach Rechtslehre werden den Schülerinnen und Schülern an der Beruflichen Oberschule grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge und Fragestellungen vermittelt. In Verbindung mit den anderen Unterrichtsfächern (insbesondere den Fächern Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungs-wesen und Sozialkunde) und Erkenntnissen aus der fachpraktischen Ausbildung wird ihnen die Funktion des Rechts klar. Darüber hinaus erkennen sie Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem.

Um den Schülerinnen und Schülern die rechtlichen Zusammenhänge des Wirtschaftslebens aufzuzeigen, werden im Fach Rechtslehre Grundzüge des bürgerlichen sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Dem gleichen Ziel dient die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den wichtigsten Bereichen des individuellen Arbeitsrechts.

Es werden Unterrichtsformen bevorzugt, die neben der Fachkompetenz vor allem die Methoden-kompetenz, aber auch die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der jeweiligen Gesetzestexte praxisorientierte Rechtsfälle selbstständig beurteilen und eigene Lösungen vertreten.

  • 11.1 Kaufverträge (mit inländischen und ausländischen Partnern) abschließen und erfüllen
  • 11.2 Im (nationalen und internationalen) kaufmännischen Geschäftsverkehr agieren
  • 11.3 Arbeitsverhältnisse rechtlich gestalten

 

Folgende Bücher bieten einen Einblick:

Dr. Volker von Creytz: Rechtslehre für Fachoberschulen in Bayern. Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Westermann, 978-3-8045-6139-7


Dietrich Claus et al.: Rechtslehre Fachoberschule Bayern, Europa-Lehrmittel, 978-3-7585-7196-1


Martina Lennartz et al.: Kompetenzorientierte Rechtslehre. Fachoberschule in Bayern, Merkur, 978-3-8120-0656-9

Der LehrplanPLUS im Fach Rechtslehre mit Musteraufgaben findet sich hier.

Fachbetreuung: Susanne Reimer