Inklusionsbeauftragter

Ziel von Inklusion ist es, Schülerinnen und Schülern mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Um diesen Gedanken an der Therese-von-Bayern-Schule zu verwirklichen, stehe ich als Ansprechpartner zur Verfügung. In meiner Funktion als Inklusionsbeauftragter unterstütze ich Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder stark beeinträchtigenden chronischen Erkrankungen bei folgenden Punkten: 

  • Planung und Organisation von Maßnahmen der individuellen Unterstützung im Unterricht
  • Kommunikation mit Lehrkräften und ggf. der Klasse bei Problemen
  • Beantragung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes
  • ggf. Hinzuziehung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD)

 

Unterstützung vor/nach der Anmeldung an der Therese-von-Bayern-Schule

Wenn Sie überlegen sich bzw. Ihr Kind an der Therese-von-Bayern-Schule anzumelden, empfiehlt es sich, sich schon frühzeitig mit mir in Verbindung zu setzen. Gerne berate ich Sie beispielsweise bei der Frage, ob unsere Schule die richtige Wahl für Sie ist.  

Nach der Anmeldung ist es mein Ziel, alle wichtigen Schritte zu planen, um Ihnen bzw. Ihrem Kind im September einen möglichst reibungslosen Start bei uns an der Schule zu ermöglichen. Dabei unterstütze Sie auch bei der Beantragung von Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz und organisiere ggf. einen Austausch mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst.

 

Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz aufgrund von dauerhafter Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung

Wenn Sie eine Maßnahme des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung beantragen möchten, reichen Sie bitte zeitnah die benötigten Dokumente ein. Bitte schicken Sie dazu folgende Unterlagen mit dem Vermerk „dauerhafte Beeinträchtigung“ an das Sekretariat der Schule oder geben Sie diese in einem geschlossenen Umschlag persönlich dort ab:

  • Ausgefülltes Antragsformular auf „Gewährung von Maßnahmen bei Leistungserhebungen für dauerhaft beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler“
  • Bescheid über bereits in der vorherigen Schule gewährte Unterstützungsmaßnahmen
  • Unterlagen, aus denen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung hervorgehen. Dies können sein:
    - MSD-Gutachten (Gutachten des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes)
    oder
    - Schwerbehindertenausweis einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide
    oder
    - Fach- oder amtsärztliches Attest

In der Regel ist es sinnvoll, die Maßnahmen vor der Beantragung nochmals mit mir abzustimmen. Gerne unterstütze ich Sie auch bei Fragen zum Antrag.

 

Hinweis: Einen Antrag auf Nachteilsausgleich geben Sie bitte direkt und vollstädig im Sekretariat ab. Details erfahren Sie bei Frau Werner.

 

Elias Fröschl

Meine Kontaktdaten:

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